AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere allgemeinen Bedingungen haben für alle Geschäfte ausschließlich Gültigkeit. Davon abweichende Bedingungen unseres Kunden müssen, um wirksam zu werden, von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Unser Schweigen gilt als Widerspruch.
  2. Unser Angebot ist freibleibend, ab Werk + MWSt. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen.
  3. Bei einem Auftragswert von unter 25 EUR + MWSt. berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 7,50 EUR + MWSt. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 15 EUR + MWSt..
  4. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Wir sind bemüht, von uns angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch nicht verbindlich. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus etwaigem Verzug. Im Falle ungewöhnlicher Behinderung, insbesondere durch Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verzug der Rohstofflieferanten oder Änderung der Wertverhältnisse, sind wir ohne Haftung für etwaigen Schaden berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder angemessene Nachlieferungsfrist zu verlangen. Jede Teillieferung gilt als Geschäft für sich. Wir behalten uns vor, von uns geleistete Vorleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit der Freigabe der endgültigen Ausführung bzw. des Freigabemusters.
  5. Vereinbarte Gewichte, Stückzahlen und Abmessungen werden eingehalten. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% sind jedoch fabrikationsbedingt und können nicht beanstandet werden. Gewicht und Stückzahl der Waren, die bei uns ermittelt wurden, sind für die Rechnung maßgeblich.
  6. Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Übernahme einer Haftung. Auch bei Fracht- und Zollfreier Lieferung gehen etwaige Erhöhung der Versand- und Zollkosten nach Geschäftsabschluss zu Lasten des Käufers.
  7. Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt. Die Verpackung wird, soweit sie nicht Leihverpackung ist, billigst berechnet.
  8. Alle von uns gefertigte Vorschläge, Skizzen und Muster unterliegen dem Urheberschutz und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  9. Werkzeuge, Vorrichtungen und Formen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie verbleiben jedoch in unserem Eigentum und werden sechs Monate aufbewahrt. Siebkopien werden sofort nach dem Druck gelöscht.
  10. Wir sind berechtigt, notwendige Kosten für Modelle und Muster in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass uns unabhängig von dem Erfolg der Vorarbeiten kein Lieferauftrag erteilt wird.
  11. Damit wir den Auftrag problemlos bearbeiten können, sind die unten abgedruckten „besondere Hinweise“ zu beachten; diese sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  12. Gewährleistung bei Sonderproduktionen für gleichbleibende Güte, bei handelsüblichen Sorten für handelsübliche Beschaffenheit, Konzentrations- und Viskositätsangaben sind nur als ungefähr anzusehen. Verarbeitungsvorschläge erfolgen nach unserem besten Ermessen und ohne Übernahme einer Garantie. Es gelten Toleranzangaben nur bei ausdrücklicher Bestätigung. Sogenannte Schönheitsfehler, insbesondere geringfügige Kratzer und Haarrisse können nicht beanstandet werden. Wir verwenden bei Verarbeitung und Verpackung Sorgfalt, um auch solche Fehler tunlichst zu vermeiden. Für Schäden, die auf dem Transport oder beim Auspacken entstehen, haften wir nicht. Wir haften nicht für Mängel, die auf die vom Kunden angelieferten Materialien zurückzuführen sind. Wir leisten keinen Ersatz für diese vom Kunden angelieferten Materialien. Die Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene Objekte, besonders Wertsachen, ist ausgeschlossen. Auf besonderen Wunsch kann auf Kosten des Kunden eine Teilhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wir bemühen und selbstverständlich, das uns überlassene Gut mit größter Sorgfalt zu behandeln. Trotzdem muss eine Mehrlieferung von ca. 10 % uns die Möglichkeit geben, einen möglichen Ausschuss auszusortieren.
  13. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich, spätestens 8 Tage nach ihrer Ankunft untersucht und die sich ergebenden Mängel uns unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei der Feststellung des Mangels und seiner möglichen Ursache zu unterstützen. Mehr- oder Minderlieferung in angemessener Grenze wird vorbehalten. Unsere Gewährleistung ist auf Nachbesserung, soweit diese durchführbar ist, Minderung und Ersatz beschränkt. Für einen rechtzeitig gerügten Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden sein kann, leisten wir im Höchstfalle kostenlosen Ersatz. Ersatz wird nur dann gewährleistet, wenn die Lieferung zum überwiegenden Teil infolge des Mangels unverwendbar ist. Voraussetzung ist die Rücksendung der gerügten Teile (Teile mit Oberflächenfehler nur in der Ungeöffneten Einzel-Klarsicht-Verpackung); weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  14. Abschlüsse sind rechtzeitig und in den vereinbarten Teilmengen abzurufen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme vereinbarter Teilmengen zurück, so sind wir befugt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist die entsprechende Menge für Rechnung und auf Gefahr des Käufers einzulagern oder sie von der Abschlussmenge zu streichen.
  15. Soweit wir Stornierungen oder Änderungen für Aufträge zulassen, gilt dies in Rücksicht auf die Fertigplanung frühestens mit Wirkung von 4 Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige des Käufers bei uns. Uns entstandene Kosten, sowie ein Wertausgleich sind in jedem Falle vom Kunden zu tragen.
  16. Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart ist, ab Betriebsgelände MEGA PLAST GmbH ausschließlich Verpackung. Bei Abschlüssen für das Ausland wird der Preis aufgrund der zur Zeit der Abschlussbestätigung bestehenden Zoll-, Fracht- und Währungsverhältnisse berechnet. Ergeben sich während der Dauer des Abschlusses Änderungen zu unseren Ungunsten, so ist die dadurch entstandene Differenz vom Käufer zu tragen, oder beiden Teilen steht das Recht zu vom Abschluss zurückzutreten; bei Teillieferungen, die bereits unterwegs sind, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Es steht uns jederzeit das Rücktrittsrecht vor einem Abschluss zu, falls es dem Käufer aufgrund behördlicher Verordnungen unmöglich sein sollte, uns die fälligen Rechnungsbeträge zu überweisen.
  17. Zahlungsbedingungen: Etwaiger Skonto wird jedoch nur gewährt, wenn andere fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen. Ansonsten gelten unsere in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  18. Die von uns hergestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde schon jetzt bis zur vollständigen Zahlung unseres Rechnungsbetrags seine Forderungen an uns ab.
  19. Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand für alle Rechtsstreite wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Siegburg ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes vereinbart. Die Regelung gilt auch für Scheckprozesse ohne Rücksicht auf den Zahlungsort sowie Prozesse über Wandlung und Minderung, ohne Rücksicht darauf, in wessen Händen sich der Streitgegenstand befindet.

Besondere Hinweise

Die Polymerisation von Acryl ist äußerst störanfällig; schon minimalste Fremdmedien können Fehler verursachen, erkennbar durch Schlieren- oder Bläschenbildung, Färbung. U.a. typisches Beispiel sind schlecht neutralisierte Galvaniküberzüge oder Filme. Leider sind 30-50% des Gesamtaufwandes bis zum Auftreten dieser Störungen getätigt. Bei Abbruch der Arbeit aus dem Fremdverschulden müssen wir den bis dahin getätigten Aufwand in Rechnung stellen. Tritt der Mangel bei dem überwiegenden Teil der Fertigung auf, wird die Arbeit abgebrochen. Bei geringen Störungen, welche zum Teil auch erst nach der Fertigung erkennbar werden, ist eine Minderung oder Ersatzleistung ausgeschlossen. Wir verarbeiten unser Material unter saubersten Voraussetzungen. Dennoch ist es möglich, dass Staub oder Ablösungspartikel der Behältnisse im Acryl auftreten. Diese Partikel oder Teile können nicht immer vermieden werden und sind deshalb nicht reklamationswürdig. Die Positionierung von Objekten beispielsweise bei Verklebungen ist Handarbeit. Geringe Abweichungen in der Position können deshalb nicht als Mangel gerügt werden. Bei Papiereinbettungen verwenden wir Spezialpapier. Durch dieses Papier kann es zu farblichen Abweichungen kommen. Diese sind bedingt a) durch Synthesefaserpapier und b) durch evtl. Ausbleichen der Farben durch das Material Acryl. Diese Abweichungen sind nicht reklamationswürdig.

Feine Linien beim Siebdruck können, bedingt durch Maßtoleranzen des Trägermaterials bis zu 10%, evtl. nicht komplett gedruckt werden. Leichte Unterbrechungen sind nicht reklamationswürdig.

Farbtöne in HKS und Pantone sind im Siebdruckverfahren auf Acryl immer 1-2 Nuancen heller als auf Papier. Diese Abweichungen können nicht reklamiert werden.

Bei Beachtung dieser Besonderheiten können wir mit unserer Erfahrung sowie sorgfältigster Handhabung eine einwandfreie Ausführung Ihres Auftrages garantieren.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass Acryl auf lösungsmittelhaltige Stoffe (wie Möbelpolitur, Lackierte Flächen, Hautcreme, Parfum u.a.) mit „fleckig werden“ und Rissbildung reagiert. Um die Schönheit der Acrylteile langjährig zu erhalten, ist deshalb der Kontakt mit diesen Stoffen zu vermeiden. Zur Pflege verwenden Sie einfach warmes Seifenwasser.